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€2,000
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Endet am Sep 12, 2026
Bayerische Staatsgüter
Condition: used
Die Bayerischen Staatsgüter versteigern eine gebrauchte Beregnungsanlage/ Sportplatzberegnung mit Motorpumpenaggregat und folgenden technischen Daten: Hersteller: Bauer Typ: Rainboy 50 TS Baujahr: ca. 1988 Arbeits-/ Streifenbreite = 20 m Schlauchwagen mit PE-Rohr Rohrlänge = 160 m Rohrdurchmesser = 50 mm mit Auslegerstativ (Auslegerbreite = 13 m) bestückt mit Niederdruckdüsen automatischer Trommeleinzug über Wasserturbine (Einzugsgeschwindigkeit verstellbar) mit Scova Motorpumpenaggregat Kreiselpumpe mit Abschaltautomatik (Fabrikat Caprari) Antrieb über 2-Zylinder-Dieselmotor (Hersteller: VM) Steuerung mechanisch für den Ansaugvorgang muss die Saugleitung manuell mit Wasser befüllt werden Die Beregnung wurde vor ca. 25 Jahren das letzte mal eingesetzt und stand seitdem in der Maschinenhalle. Aufgrund fehlender Anschlüsse vom Pumpenaggregat zum Schlauchwagen konnte keine Funktionsprüfung durchgeführt werden. Die Anlage wird aufgrund folgender bekannter Mängel ausdrücklich als defekt versteigert: Mängel: Dieseltank der Motorpumpe durchgerostet (der Rahmen aus Vierkantstahl dient zugleich als Tank, wahrscheinlich müsste man einen externen Zusatztank installieren) Motor startet nicht (lässt sich aber durchdrehen) keine Anschlüsse von der Pumpe zur Beregnung mehr vorhanden Kupplungen am Gestänge teilweise schwergängig Lack ausgeblichen Lack teilweise abgeblättert Leichter Rostansatz an blanken Metallteilen stark eingestaubt Es wurde kein Gutachten oder eine Wertermittlung durchgeführt. Daher wird unbedingt angeraten, die Beregnungsanlage vor Gebotsabgabe zu besichtigen (Montag bis Donnerstag von 07.00 - 17.00 Uhr, Freitag von 07.00 - 12.00 Uhr). Dies ist nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung möglich. Nach Auktionsende und Bezahlung durch Überweisung erfolgt die Übergabe am genannten Ort. Bezahlung und Abholung muss innerhalb von 10 Tagen bzw. nach Absprache erfolgt sein! Für die Organisation von erforderlicher Verladetechnik ist der Bieter verantwortlich. Das Verladen, die Ladungssicherung sowie der Transport ist Sache des neuen Eigentümers. Aus rechtlichen Gründen kann keine Unterstützung gewährt werden. Der Abholer bestätigt bei der Abholung mit seiner Unterschrift, dass er mit den gültigen Rechtsvorschriften zur Sicherung von Ladung und Transportgütern vertraut ist.
Bayerische Staatsgüter
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