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Behördenfahrzeug kaufen: Worauf Sie bei Zoll-Auktion und VEBEG achten müssen (2026)

Von Ben|

Ex-Dienstfahrzeuge vom Staat kaufen: wo sie angeboten werden, wer bieten darf, wie Sie die Fahrzeugangaben lesen, was die Umsatzsteuer ausmacht und welche Kosten und Fristen nach dem Zuschlag anfallen.

Behördenfahrzeuge werden in Deutschland über zwei Hauptwege verkauft: über die Zoll-Auktion, wo Polizeipräsidien, Städte, Feuerwehren und Zollämter ihre Fahrzeuge in offenen Auktionen an jedermann versteigern, und über die VEBEG, die Fahrzeuge von Bundeswehr, Bundespolizei und anderen Bundesstellen im Ausschreibungsverfahren nur an Unternehmer verkauft. Gekauft wird ohne Gewährleistung und in der Regel ohne Probefahrt, ein Aufgeld gibt es nicht. Bei der VEBEG kommen 19 Prozent Umsatzsteuer auf das Gebot, bei der Zoll-Auktion in der Regel nicht. Nach dem Zuschlag müssen Sie bei der Zoll-Auktion grundsätzlich binnen zehn Tagen bezahlen und abholen, bei der VEBEG binnen drei Wochen ab Rechnungsdatum abholen.

Fahrzeuge sind die größte Kategorie in unserem deutschen Bestand, aber auch die, in der ein Fehlkauf am teuersten wird. Dieser Leitfaden geht durch, worauf es ankommt. Aktuelle Angebote finden Sie unter Fahrzeuge.

Wo Behördenfahrzeuge angeboten werden

Zoll-Auktion. Fahrzeuge von Polizeipräsidien und Bundespolizei, Städten, Gemeinden, Landkreisen und Feuerwehren sowie sichergestellte oder eingezogene Fahrzeuge: Streifenwagen, Transporter, Kehrmaschinen, kommunale Nutzfahrzeuge, Anhänger, Löschfahrzeuge. Offene Auktion mit sichtbarem Gebotsstand, offen für Privatpersonen. Ablauf Schritt für Schritt in der Zoll-Auktion-Anleitung.

VEBEG. Die Fahrzeuge des Bundes: Pkw und Kombis aus Behördenfuhrparks, Transporter, Lkw, Unimogs, Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge, Anhänger sowie Land- und Forsttechnik. Ausschreibungsverfahren mit verdecktem Gebot, nur für Unternehmer. Einzelheiten im Ratgeber VEBEG-Ausschreibung, zu Militärfahrzeugen im Ratgeber Bundeswehrfahrzeuge kaufen.

Justiz-Auktion. Vereinzelt Fahrzeuge aus Vollstreckungs- und Strafverfahren. Kleine Stückzahlen, offene Auktion.

Warum die Fahrzeuge interessant sind, und wann nicht

Behördliche Anbieter beschreiben ihre Fahrzeuge meist nüchtern und vollständig, oft mit Gutachtendaten zu Laufleistung, HU und Schäden. Fragen Sie beim Ansprechpartner nach Wartungsnachweisen, wenn sie nicht erwähnt sind.

Die andere Seite: Dienstfahrzeuge sind Arbeitsgerät, und in den Beschreibungen kommunaler Fahrzeuge tauchen Rost, Gebrauchsspuren und nicht ausgeschlossene Standschäden regelmäßig auf. Und ein Teil des Angebots sind ausdrücklich Unfall-, Bastler- oder Teilespenderfahrzeuge, bei sichergestellten Fahrzeugen teils ohne Schlüssel und Papiere und ohne Anspruch auf Zulassung. Die VEBEG weist in ihren AGB sogar darauf hin, dass ausgemusterte Fahrzeuge typischerweise nicht mehr fahrbereit, funktionsfähig oder vollständig sind.

Der Zustand steht in der Beschreibung, und behördliche Anbieter nennen Schäden in der Regel offen. Lesen Sie sie.

Die Fahrzeugangaben lesen

Bei höherwertigen Fahrzeugen liegen der Beschreibung oft die Daten eines Sachverständigengutachtens zugrunde. Worauf Sie achten sollten:

  • Erstzulassung und Laufleistung. „Km-Stand abgelesen“ heißt: abgelesen, nicht geprüft. „Nicht bekannt“ heißt: nicht bekannt.
  • Hauptuntersuchung. Steht dort ein Termin in der Vergangenheit oder „nicht bekannt“, ist eine HU fällig, und je nach Zustand wird das teuer. Fahrzeuge von Bundeswehr und Bundespolizei sind nach § 29 Abs. 1 StVZO von der regulären HU ausgenommen.
  • Papiere und Schlüssel. Welche Unterlagen vorhanden sind, steht in der Beschreibung. Für die Zulassung brauchen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II (§ 6 Abs. 3 FZV).
  • Profiltiefe der Reifen. Wird häufig achsweise angegeben. Wenig Profil heißt: Reifen einplanen.
  • Schadstoffklasse. Entscheidet über Umweltzonen und Wiederverkaufswert.
  • Aufgeführte Schäden. „Diverse nicht reparierte Unfallschäden“ oder „Motor reparaturbedürftig“ sind keine Floskeln.
  • Fahrbereit oder nicht. Steht es nicht ausdrücklich da, planen Sie einen Transport ein.
  • Sondersignal und Beschriftung. Bei Polizei- und Feuerwehrfahrzeugen steht in der Beschreibung, ob Blaulicht und Einsatzhorn schon entfernt sind und ob Sie Beschriftungen entfernen müssen. Mehr im Ratgeber ehemalige Polizeifahrzeuge und Behördenautos.

Umsatzsteuer: der häufigste Rechenfehler

Bei der VEBEG kommt laut AGB immer die gesetzliche Umsatzsteuer auf den Zuschlagspreis. Bei 8.000 Euro Gebot sind das 1.520 Euro zusätzlich. Als Unternehmer mit Vorsteuerabzug holen Sie sie über die Rechnung zurück, sonst ist sie ein echter Kostenblock.

Bei der Zoll-Auktion fällt laut Hilfe-Seite grundsätzlich keine Umsatzsteuer an. Ist eine Auktion ausnahmsweise steuerpflichtig, steht das in der Beschreibung, und die Steuer ist im Gebot enthalten.

Ein Aufgeld fällt bei keiner der drei Plattformen an. Mehr im Ratgeber Aufgeld, Umsatzsteuer und Gewährleistung.

Die Kosten nach dem Zuschlag

Kalkulieren Sie vor dem Gebot, nicht danach:

  • Umsatzsteuer, sofern anwendbar.
  • Transport. Nicht fahrbereite Fahrzeuge brauchen einen Transporter. Bei der VEBEG stellen Sie Arbeitskräfte und Geräte für die Verladung selbst.
  • Anfahrt. Der Lagerort kann weit weg sein.
  • Hauptuntersuchung und Reparaturen, wenn die HU abgelaufen oder unbekannt ist.
  • Zulassung, inklusive Kennzeichen, Versicherung und gegebenenfalls Kurzzeitkennzeichen für die Überführung (§ 42 FZV, gültig bis zum Ablauf des fünften Tages nach Zuteilung).
  • Fehlende Papiere. Fehlt die Zulassungsbescheinigung, wird es aufwendig. Klären Sie vorher mit der Zulassungsstelle, was sie verlangt.

Der Gesamtkosten-Rechner hilft, alle Posten zusammenzurechnen, bevor Sie Ihr Limit festlegen.

Besichtigung: bei Fahrzeugen nicht optional

Bei einem Fahrzeug im vierstelligen Bereich lohnt die Anfahrt zur Besichtigung fast immer, denn eine Gewährleistung gibt es nicht. Auf der Zoll-Auktion vereinbaren Sie den Termin mit dem Ansprechpartner des Loses. Bei der VEBEG wird während der Arbeitszeit der Dienststelle nach telefonischer Terminabsprache oder zu den genannten Zeiten besichtigt; Probefahrten und Funktionsprüfungen sind dort ausgeschlossen.

Nehmen Sie jemanden mit, der Fahrzeuge einschätzen kann, und prüfen Sie vor Ort insbesondere Korrosion an tragenden Teilen, Betriebsflüssigkeiten, Reifen und die Vollständigkeit der Papiere.

Bieten: zwei Verfahren, zwei Strategien

Bei der Zoll-Auktion geben Sie ein Maximalgebot ab, der Bietagent bietet für Sie mit. Setzen Sie das Maximum auf den Betrag, bei dem sich der Kauf inklusive aller Nebenkosten noch lohnt, und lassen Sie es stehen. Last-Second-Bieten bringt wenig: Der Zuschlag fällt erst, wenn das letzte Gebot fünf Minuten Bestand hatte.

Bei der VEBEG sehen Sie keinen Gebotsstand. Bis zum Gebotstermin können Sie Ihr Gebot ändern, danach sind Sie gebunden. Orientieren Sie sich an den veröffentlichten Zuschlagspreisen vergleichbarer Fahrzeuge, ziehen Sie sämtliche Nebenkosten ab und bieten Sie diesen Nettobetrag. Ein bewusst niedriges Gebot kostet Sie nur den Zuschlag.

Nach dem Zuschlag

Zoll-Auktion: Zahlungs- und Abholinformationen stehen im Bieterkonto. Zahlung und Abholung grundsätzlich innerhalb von zehn Tagen; bar nur unter 10.000 Euro. Bei der Abholung weisen Sie sich aus.

VEBEG: Rechnung innerhalb von sieben Tagen, Zahlung innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum, danach Abholvollmacht und Abholung innerhalb von drei Wochen ab Rechnungsdatum. Für Bundeswehrfahrzeuge gibt es statt Fahrzeugbrief eine Bescheinigung der Zentralen Militärkraftfahrtstelle.

Fahrzeuge, die nach Einschätzung der VEBEG ausfuhrgenehmigungspflichtig sind, werden entsprechend gekennzeichnet; für den Export braucht es dann eine Genehmigung des BAFA. Wie Sie Transport und Abholung organisieren, steht im Ratgeber Transport und Abholung nach dem Zuschlag.

Kurz zusammengefasst

Behördenfahrzeuge werden ohne Aufgeld verkauft, aber ohne Gewährleistung und praktisch immer als Abholware mit knappen Fristen. Der Preisvorteil entsteht im Zuschlag und verschwindet in den Nebenkosten, wenn man sie nicht vorher einrechnet. Wer die Beschreibung liest, die Umsatzsteuer nicht vergisst und zur Besichtigung fährt, kauft mit kalkulierbarem Risiko.

GovAuctions führt die Fahrzeugangebote der drei Plattformen zusammen. Geboten wird auf der jeweiligen Plattform; wir sind mit den Stellen nicht verbunden und wickeln keine Verkäufe ab.

Häufige Fragen

Kann ich als Privatperson ein Behördenfahrzeug kaufen?

Ja, über die Zoll-Auktion und die Justiz-Auktion. Die VEBEG, die unter anderem Bundeswehrfahrzeuge verkauft, verkauft seit dem 01.01.2022 nur an Unternehmer.

Fällt beim Kauf eines Behördenfahrzeugs Umsatzsteuer an?

Bei der VEBEG immer, zusätzlich zum Nettogebot. Bei der Zoll-Auktion grundsätzlich nicht; ist eine Auktion ausnahmsweise steuerpflichtig, ist die Steuer im Gebot enthalten.

Darf ich ein Behördenfahrzeug Probe fahren?

Bei der VEBEG nicht, Probefahrten und Funktionsprüfungen sind ausgeschlossen. Bei der Zoll-Auktion entscheidet der Anbieter; eine Besichtigung nach Terminabsprache ist dort möglich.

Wie lange habe ich Zeit, das Fahrzeug abzuholen?

Bei der Zoll-Auktion grundsätzlich zehn Tage für Zahlung und Abholung, bei der VEBEG drei Wochen ab Rechnungsdatum, jeweils sofern das Angebot nichts anderes nennt.

Gibt es Gewährleistung auf Behördenfahrzeuge?

Nein. Zoll-Auktion und VEBEG schließen die Gewährleistung aus. Umso wichtiger ist die Besichtigung vor dem Gebot.

Welche Papiere bekomme ich?

Das steht in der Beschreibung. Fahrzeuge deutscher Behörden kommen in der Regel mit Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Bundeswehrfahrzeuge mit einer Bescheinigung der Zentralen Militärkraftfahrtstelle. Sichergestellte Fahrzeuge haben teils gar keine Papiere.

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