Wie Behördenauktionen in Deutschland funktionieren (2026): Der komplette Überblick
Zoll-Auktion, VEBEG und Justiz-Auktion im Überblick: wer was versteigert, wie Auktion und Ausschreibung sich unterscheiden, was mit der Umsatzsteuer ist und worauf Sie vor dem Gebot achten sollten.
Deutschland hat keine einzelne zentrale Plattform für Behördenauktionen. Stattdessen gibt es drei große öffentliche Verwertungswege, die sich in Trägerschaft, Verfahren und Warenangebot deutlich unterscheiden: die Zoll-Auktion, die VEBEG und die Justiz-Auktion. Wer den Unterschied kennt, spart sich viel Zeit und vermeidet die typischen Missverständnisse, etwa dass bei der VEBEG kein aktuelles Gebot angezeigt wird.
GovAuctions bündelt die Angebote dieser drei Quellen in einer durchsuchbaren Übersicht. Geboten wird immer auf der jeweiligen Plattform. Dieser Leitfaden erklärt, wie das System dahinter funktioniert.
Die drei Verwertungswege
Zoll-Auktion (zoll-auktion.de). Betrieben von der Generalzolldirektion, versteigert werden bewegliche Sachen des Bundes, der Länder und Gemeinden sowie sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts. Ein großer Teil sind Gegenstände, an denen der Staat bei der Durchführung der Steuergesetze Eigentums- oder Pfandrechte erworben hat, dazu kommen Fundsachen und ausgesonderte Dienstbestände. Die Bandbreite reicht vom beschlagnahmten Smartphone über Fahrräder bis zur kommunalen Kehrmaschine. Es ist die größte der drei Quellen.
VEBEG (vebeg.de). Die VEBEG GmbH ist die Verwertungsgesellschaft des Bundes, der Bund ist Gesellschafter. Verwertet werden Bestände des Bundes und der Länder, darunter Bundeswehr, Bundespolizei und Zoll: Fahrzeuge, Technik, Werkstattausrüstung, Bekleidung und Ausrüstung. Anders als der Name "Auktionshaus" vermuten lässt, arbeitet die VEBEG im Ausschreibungsverfahren, dazu unten mehr.
Justiz-Auktion (justiz-auktion.de). Getragen von den Landesjustizverwaltungen. Versteigert werden Pfandsachen und Verwertungsgut aus Vollstreckungsverfahren, eingeliefert von Gerichtsvollziehern und Gerichten. Das Angebot ist kleiner, aber oft alltagsnah: Elektronik, Werkzeug, Möbel, gelegentlich Fahrzeuge. Achtung: Das Portal führt auch österreichische Lose, die Herkunft steht im Angebot.
Auktion oder Ausschreibung: der wichtigste Unterschied
Das ist der Punkt, an dem die meisten Missverständnisse entstehen.
Zoll-Auktion und Justiz-Auktion sind offene Auktionen. Es gibt ein sichtbares aktuelles Höchstgebot, eine Gebotszahl und einen festen Auktionsschluss. Sie bieten wie bei einer klassischen Online-Auktion, sehen den Stand jederzeit und können bis zum Ende nachlegen.
Die VEBEG schreibt aus. Sie geben bis zum sogenannten Gebotstermin ein verdecktes Gebot ab. Es gibt kein laufendes Höchstgebot, keine Gebotsanzeige und kein Nachbieten in letzter Sekunde. Nach dem Termin wertet die VEBEG die eingegangenen Gebote aus und erteilt den Zuschlag. Praktisch heißt das: Ihr erstes Gebot ist Ihr einziges, und es sollte der Betrag sein, den Ihnen das Los tatsächlich wert ist.
Deshalb steht bei VEBEG-Losen auf GovAuctions kein aktuelles Gebot. Das ist kein Fehler in den Daten, sondern das Verfahren.
Umsatzsteuer: es kommt auf den Anbieter an
Eine pauschale Antwort gibt es nicht, und genau hier verschätzen sich viele.
Die VEBEG stellt in aller Regel zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung. Auf ein Gebot von 5.000 Euro kommen dann 19 Prozent obendrauf. Die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG wird nur angewendet, wenn das in der Ausschreibung ausdrücklich steht.
Bei Zoll- und Justizauktionen entfällt die Umsatzsteuer häufig, weil hoheitlich verwertet wird. Verlassen Sie sich aber nie auf die Faustregel: Der maßgebliche Hinweis steht immer im konkreten Angebot.
Ein Aufgeld oder Käuferprovision wie bei kommerziellen Auktionshäusern fällt bei allen drei Quellen nicht an. Der Zuschlagspreis ist der Preis, gegebenenfalls zuzüglich Steuer.
Zustand, Gewährleistung und Besichtigung
Alle Lose werden ohne Gewährleistung verkauft, gekauft wie gesehen. Fehlende Hinweise auf Mängel bedeuten ausdrücklich nicht, dass keine vorhanden sind. Bei Fahrzeugen liegt oft ein Gutachten (etwa der DEKRA) zugrunde, dessen Daten in der Beschreibung wiedergegeben werden: Erstzulassung, Laufleistung, Fahrgestellnummer, Hauptuntersuchung, Schadstoffklasse und bekannte Schäden.
Nutzen Sie die Besichtigung. Die Angebote nennen einen Termin oder eine Telefonnummer der Lagerortdienststelle. Bei Losen im vierstelligen Bereich ist die Anfahrt zur Besichtigung fast immer die günstigere Entscheidung, verglichen mit einem Fehlkauf.
Abholung: der unterschätzte Kostenblock
Behördenlose sind praktisch immer Abholware. Versand ist die Ausnahme und steht dann ausdrücklich im Angebot.
Rechnen Sie mit drei Dingen:
1. Fristen. Bei der Zoll-Auktion ist die Abholung typischerweise innerhalb von 14 Tagen nach Auktionsende und erst nach Zahlungseingang möglich, nach telefonischer Vorankündigung. 2. Keine Verladehilfe. Die Ausschreibungen weisen ausdrücklich darauf hin, dass weder Ver- noch Entladehilfe gestellt wird. Bei einem nicht fahrbereiten Fahrzeug oder einer Maschine brauchen Sie eigenes Gerät oder eine Spedition. 3. Entfernung. Der Lagerort kann quer durch die Republik liegen. Ein günstiger Zuschlag in Schleswig-Holstein ist für einen Käufer aus Bayern selten günstig.
Kalkulieren Sie Transport und Zeit in Ihr Maximalgebot ein, bevor Sie bieten, nicht danach.
Registrierung und Gebotsabgabe
Alle drei Plattformen verlangen eine kostenlose Registrierung, bevor Sie bieten können. Bei der Zoll-Auktion und der Justiz-Auktion geben Sie ein Maximalgebot ab, das System bietet für Sie bis zu dieser Grenze mit. Bei der VEBEG geben Sie ein einzelnes verdecktes Gebot bis zum Gebotstermin ab.
Bezahlt wird in der Regel per Überweisung nach Rechnungsstellung. Erst nach Zahlungseingang wird die Ware freigegeben.
Praktische Hinweise
- Konvolute beachten. Gerade bei IT werden gleichartige Geräte gebündelt versteigert, etwa siebzehn Monitore in einem Los. Der Zuschlag gilt für das gesamte Konvolut, nicht für ein Einzelstück.
- Datenträger prüfen. Ausgesonderte Behörden-IT ist üblicherweise gelöscht oder ohne Datenträger. Prüfen Sie die Losbeschreibung und löschen Sie trotzdem selbst nach.
- Fahrzeugpapiere klären. Bei Fahrzeugen steht in der Beschreibung, welche Unterlagen vorliegen. Fehlende Papiere sind ein erheblicher Kostenfaktor.
- Ausfuhrgenehmigung. Fahrzeuge, die nach Einschätzung der VEBEG ausfuhrgenehmigungspflichtig sind, werden entsprechend gekennzeichnet.
Was GovAuctions dabei macht
Wir sammeln die laufenden Lose der drei Plattformen ein, ordnen sie Kategorien und Bundesländern zu und machen sie gemeinsam durchsuchbar, damit Sie nicht drei Portale einzeln durchklicken müssen. Wir sind weder mit dem Zoll noch mit der VEBEG oder den Landesjustizverwaltungen verbunden und wickeln keine Verkäufe ab. Registrierung, Gebot, Zahlung und Abholung laufen ausschließlich über die jeweilige Plattform.
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