Wie Behördenauktionen in Deutschland funktionieren (2026): Der komplette Überblick
Zoll-Auktion, VEBEG und Justiz-Auktion im Überblick: wer was versteigert, wer bieten darf, wie Auktion und Ausschreibung sich unterscheiden, was mit Umsatzsteuer und Gewährleistung ist und welche Fristen nach dem Zuschlag gelten.
In Deutschland verkaufen Bund, Länder und Kommunen ihre ausgesonderten und eingezogenen Sachen vor allem über drei Online-Plattformen: die Zoll-Auktion der Generalzolldirektion, die VEBEG als Verwertungsgesellschaft des Bundes und die Justiz-Auktion der Landesjustizverwaltungen. Zoll-Auktion und Justiz-Auktion sind offene Auktionen für jedermann mit sichtbarem Höchstgebot; die VEBEG schreibt aus, nimmt verdeckte Gebote an und verkauft seit 2022 nur an Unternehmer. Ein Aufgeld verlangt keine der drei, Umsatzsteuer fällt bei der VEBEG immer, bei der Zoll-Auktion in der Regel nicht an. Bezahlt wird innerhalb von etwa zehn Tagen, abgeholt je nach Plattform binnen zehn Tagen bis 30 Tagen.
GovAuctions bündelt die laufenden Lose dieser drei Quellen in einer durchsuchbaren Übersicht. Geboten wird immer auf der jeweiligen Plattform. Dieser Leitfaden erklärt, wie das System dahinter funktioniert; die Angaben stammen aus den Versteigerungsbedingungen, AGB und FAQ der Plattformen (Stand September 2026).
Die drei Verwertungswege
Zoll-Auktion (zoll-auktion.de). Betrieben von der Generalzolldirektion, durchgeführt vom Hauptzollamt Gießen. Als Anbieter zugelassen sind Behörden von Bund, Ländern und Kommunen sowie andere öffentlich-rechtliche Körperschaften, Anstalten und Stiftungen. Versteigert werden gepfändete, sichergestellte oder beschlagnahmte Sachen, ausgesonderte Dienstgegenstände sowie Fundsachen, unanbringbare Sachen und Fiskalerbschaften. Die Bandbreite reicht vom Fundfahrrad über Smartphones bis zum Streifenwagen oder zur kommunalen Kehrmaschine. Es ist die größte der drei Quellen. Mehr in der Zoll-Auktion-Anleitung.
VEBEG (vebeg.de). Die VEBEG GmbH verwertet im eigenen Namen für Rechnung ihrer Auftraggeber Bestände von Bundeswehr, Bundespolizei, Zoll und anderen Stellen: Fahrzeuge, Technik, Werkstattausrüstung, Bekleidung und Ausrüstung. Sie arbeitet im Ausschreibungsverfahren und verkauft seit dem 01.01.2022 ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Mehr im Ratgeber VEBEG-Ausschreibung: So funktioniert es.
Justiz-Auktion (justiz-auktion.de). Herausgegeben vom Justizministerium Nordrhein-Westfalen und genutzt von den Justizverwaltungen aller Bundesländer. Verkäufer sind Gerichte, Staatsanwaltschaften und Gerichtsvollzieher: gepfändete Sachen, Räumungsgut, beschlagnahmte und eingezogene Gegenstände, Fundsachen. Das Angebot ist kleiner, aber alltagsnah. Das Portal führt auch österreichische Lose; GovAuctions zeigt im deutschen Markt nur Lose mit Standort in Deutschland. Mehr im Ratgeber Justiz-Auktion: So funktioniert es.
Wer bieten darf
- Zoll-Auktion: unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen und juristische Personen, nach Registrierung mit E-Mail-Bestätigung.
- Justiz-Auktion: unbeschränkt geschäftsfähige natürliche und juristische Personen; beschränkt Geschäftsfähige mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.
- VEBEG: nur Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Die Unternehmereigenschaft müssen Sie bei der Freischaltung nachweisen, etwa mit Gewerbeschein oder Handelsregisterauszug. Privatpersonen können nicht bieten.
Auktion oder Ausschreibung: der wichtigste Unterschied
Zoll-Auktion und Justiz-Auktion sind offene Auktionen. Es gibt ein sichtbares Höchstgebot und ein festes Auktionsende. Sie geben ein Maximalgebot ab, der Bietagent bietet in festen Mindestschritten für Sie mit. Bei der Zoll-Auktion verlängert jedes späte Gebot die Auktion, denn der Zuschlag fällt erst, wenn das letzte Gebot fünf Minuten Bestand hatte.
Die VEBEG schreibt aus. Sie geben bis zum Gebotstermin ein verdecktes Gebot ab. Es gibt keinen sichtbaren Gebotsstand, und Mindestpreise werden nicht veröffentlicht. Bis zum Gebotstermin können Sie Ihr Gebot ändern oder löschen, es zählt das zuletzt abgegebene; danach sind Sie gebunden. Die VEBEG erteilt den Zuschlag grundsätzlich auf das Höchstgebot und veröffentlicht die Zuschlagspreise meist am Folgetag. Bieten Sie also den Betrag, den Ihnen das Los tatsächlich wert ist.
Deshalb steht bei VEBEG-Losen auf GovAuctions kein aktuelles Gebot. Das ist kein Fehler in den Daten, sondern das Verfahren.
Umsatzsteuer und Aufgeld
Eine pauschale Antwort zur Steuer gibt es nicht:
- VEBEG: Zum Kaufpreis kommt laut AGB immer die gesetzliche Umsatzsteuer. Sie bieten netto; auf ein Gebot von 5.000 Euro kommen 950 Euro Steuer.
- Zoll-Auktion: Laut Hilfe-Seite grundsätzlich keine Umsatzsteuer. Ist eine Auktion ausnahmsweise steuerpflichtig, steht das ausdrücklich in der Beschreibung, und die Steuer ist im Gebot enthalten.
- Justiz-Auktion: Die umsatzsteuerliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verkäufer; maßgeblich ist das Angebot.
Ein Aufgeld wie bei privaten Auktionshäusern fällt bei allen drei Plattformen nicht an. Details im Ratgeber Aufgeld, Umsatzsteuer und Gewährleistung.
Zustand, Gewährleistung und Besichtigung
In der Regel gilt: gekauft wie gesehen, ohne Gewährleistung und ohne Widerrufsrecht. Die Zoll-Auktion schließt beides aus, die VEBEG verkauft unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Die Ausnahme sind Versteigerungen nach Privatrecht auf der Justiz-Auktion: Dort haben Verbraucher laut AGB gesetzliche Gewährleistungsrechte (bei gebrauchten Sachen ein Jahr) und ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.
Fehlende Hinweise auf Mängel bedeuten nicht, dass keine vorhanden sind. Bei Fahrzeugen enthält die Beschreibung auf der Zoll-Auktion oft die Daten eines Sachverständigengutachtens: Erstzulassung, Laufleistung, Hauptuntersuchung, Schadstoffklasse und bekannte Schäden.
Nutzen Sie die Besichtigung. Auf der Zoll-Auktion vereinbaren Sie einen Termin mit dem Ansprechpartner des Loses. Bei der VEBEG wird während der Arbeitszeit der Dienststelle nach telefonischer Absprache besichtigt; Probefahrten und Funktionsprüfungen sind dort ausgeschlossen.
Bezahlung, Abholung und Versand
- Zoll-Auktion: Zahlung und Abholung grundsätzlich innerhalb von zehn Tagen nach Bekanntgabe der Zahlungsmodalitäten. Eine Rechnung gibt es nur bei steuerpflichtigen Auktionen, sonst gilt der Kontoauszug als Nachweis. Versand nur, wenn er im Los angeboten wird.
- VEBEG: Rechnung innerhalb von sieben Tagen nach dem Zuschlag, Zahlung innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum, Abholung mit Abholvollmacht innerhalb von drei Wochen. Verkauft wird ab Lagerort; Arbeitskräfte und Geräte für die Verladung stellen Sie selbst.
- Justiz-Auktion: Zahlung spätestens zehn Tage nach der Zuschlagsmail. Viele Artikel werden verschickt; ist Abholung vereinbart, haben Sie 30 Tage.
Der Lagerort kann quer durch die Republik liegen. Kalkulieren Sie Transport und Zeit in Ihr Maximalgebot ein, bevor Sie bieten. Wie Sie das planen, steht im Ratgeber Transport und Abholung nach dem Zuschlag.
Praktische Hinweise
- Konvolute beachten. Gleichartige Geräte werden oft gebündelt versteigert, etwa mehrere Monitore in einem Los. Der Zuschlag gilt für das gesamte Konvolut.
- Datenträger prüfen. Löschen Sie Speicher gebrauchter IT und Smartphones selbst, bevor Sie die Geräte nutzen oder weiterverkaufen.
- Fahrzeugpapiere klären. Die Beschreibung nennt die vorhandenen Unterlagen. Fehlende Papiere sind ein erheblicher Kostenfaktor; mehr im Ratgeber Behördenfahrzeug kaufen.
- Ausfuhrgenehmigung. Waren, die nach Einschätzung der VEBEG in der Ausfuhrliste stehen, sind als ausfuhrgenehmigungspflichtig gekennzeichnet; für den Export braucht es dann eine Genehmigung des BAFA.
- Keine Immobilien. Häuser und Grundstücke werden in der Zwangsversteigerung beim Amtsgericht verkauft, nicht auf diesen Plattformen. Siehe Zwangsversteigerung oder Behördenauktion.
Was GovAuctions dabei macht
Wir sammeln die laufenden Lose der drei Plattformen ein, ordnen sie Kategorien und Bundesländern zu, etwa Nordrhein-Westfalen oder Bayern, und machen sie gemeinsam durchsuchbar. Welche Quellen wir abdecken, steht auf der Seite Quellen. Wir sind weder mit dem Zoll noch mit der VEBEG oder den Justizverwaltungen verbunden und wickeln keine Verkäufe ab. Registrierung, Gebot, Zahlung und Abholung laufen ausschließlich über die jeweilige Plattform. Fachbegriffe erklärt das Glossar.
Häufige Fragen
Welche Plattformen für Behördenauktionen gibt es in Deutschland?
Die drei großen sind die Zoll-Auktion der Generalzolldirektion, die VEBEG als Verwertungsgesellschaft des Bundes und die Justiz-Auktion der Landesjustizverwaltungen. GovAuctions führt die laufenden Lose aller drei zusammen.
Kann jeder bei Behördenauktionen mitbieten?
Bei Zoll-Auktion und Justiz-Auktion ja, nach einer Registrierung, sofern Sie unbeschränkt geschäftsfähig sind. Die VEBEG verkauft seit dem 01.01.2022 nur an Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Warum sehe ich bei VEBEG-Losen kein aktuelles Gebot?
Weil die VEBEG im Ausschreibungsverfahren verkauft: Gebote bleiben bis zum Gebotstermin verdeckt. Nach dem Termin veröffentlicht die VEBEG die Zuschlagspreise.
Fällt bei Behördenauktionen ein Aufgeld an?
Nein, weder bei der Zoll-Auktion noch bei der VEBEG oder der Justiz-Auktion. Bei der VEBEG kommt aber die gesetzliche Umsatzsteuer zum Gebot.
Gibt es Gewährleistung bei Behördenauktionen?
In der Regel nicht. Zoll-Auktion und VEBEG schließen sie aus. Nur bei privatrechtlichen Versteigerungen der Justiz-Auktion haben Verbraucher gesetzliche Gewährleistungsrechte und ein Widerrufsrecht.
Wie lange habe ich nach dem Zuschlag Zeit?
Zoll-Auktion: grundsätzlich zehn Tage für Zahlung und Abholung. VEBEG: zehn Tage Zahlung ab Rechnungsdatum, drei Wochen Abholung. Justiz-Auktion: zehn Tage Zahlung, 30 Tage Abholung, sofern nicht verschickt wird.
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