Zoll-Auktion, VEBEG oder Justiz-Auktion: Welche Plattform für welchen Kauf? (2026)
Die drei deutschen Behördenplattformen im direkten Vergleich: wer bieten darf, Verfahren, Umsatzsteuer, Gewährleistung, Fristen, Versand und Angebot. Mit einer klaren Empfehlung, wo Sie welche Ware suchen sollten.
Die Zoll-Auktion ist die größte und offenste der drei deutschen Behördenplattformen: jeder kann bieten, Umsatzsteuer fällt in der Regel nicht an, Zahlung und Abholung laufen binnen zehn Tagen. Die VEBEG verkauft Bundesbestände wie Bundeswehrfahrzeuge im verdeckten Ausschreibungsverfahren, aber nur an Unternehmer und immer zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer. Die Justiz-Auktion ist die kleinste, verschickt dafür viele Artikel per Post und gewährt Verbrauchern bei privatrechtlichen Versteigerungen sogar Gewährleistung und Widerrufsrecht. Ein Aufgeld verlangt keine der drei.
Dieser Vergleich stellt die Plattformen nebeneinander. Die Angaben stammen aus den Versteigerungsbedingungen, AGB und FAQ der Plattformen (Stand September 2026). GovAuctions führt die laufenden Lose aller drei in einer Suche zusammen; geboten wird auf der jeweiligen Plattform.
Die Kurzfassung
| Zoll-Auktion | VEBEG | Justiz-Auktion | |
|---|---|---|---|
| Träger | Generalzolldirektion (Hauptzollamt Gießen) | VEBEG GmbH (Bund) | Justizministerium NRW, genutzt von allen Ländern |
| Wer darf bieten? | jeder, unbeschränkt geschäftsfähig | nur Unternehmer | jeder, unbeschränkt geschäftsfähig |
| Verfahren | offene Auktion mit Bietagent | Ausschreibung (verdecktes Gebot) | offene Auktion mit Bietagent |
| Aktuelles Gebot sichtbar | ja | nein | ja |
| Umsatzsteuer | grundsätzlich keine | immer zuzüglich | Sache des Verkäufers |
| Aufgeld | nein | nein | nein |
| Gewährleistung | ausgeschlossen | ausgeschlossen | je nach Versteigerungsart, für Verbraucher teils gesetzlich |
| Zahlung | grundsätzlich 10 Tage | 10 Tage ab Rechnung | 10 Tage ab Zuschlagsmail |
| Abholung | innerhalb derselben 10 Tage | 3 Wochen ab Rechnung | 30 Tage, oft Versand |
| Schwerpunkt | Fund- und Einziehungssachen, Dienstfahrzeuge, Kommunaltechnik | Bundeswehr, Behördenfahrzeuge, Technik | Pfandsachen, Räumungsgut, eingezogene Sachen |
| Umfang | am größten | mittel | am kleinsten |
Zoll-Auktion: die größte Auswahl
Die Zoll-Auktion ist das Auktionshaus von Bund, Ländern und Gemeinden. Anbieter sind ausschließlich Behörden und öffentlich-rechtliche Einrichtungen: Hauptzollämter, Polizeipräsidien, Städte, Landkreise, Feuerwehren und Fundbüros. Versteigert werden gepfändete oder beschlagnahmte Sachen, ausgesonderte Dienstgegenstände sowie Fundsachen.
Typisches Angebot: Fahrräder und E-Bikes in großer Zahl, Smartphones und Notebooks, Uhren und Schmuck, Werkzeug, dazu Dienstfahrzeuge, Kommunalfahrzeuge und Anhänger.
Stärken: Größte Auswahl, offen für Privatleute, sichtbarer Gebotsstand, in der Regel keine Umsatzsteuer. Beschreibungen mit Fotos, bei Fahrzeugen oft mit Gutachtendaten.
Zu beachten: Die Frist ist knapp: grundsätzlich zehn Tage für Zahlung und Abholung. Der Anbieter ist häufig eine einzelne Kommune, entsprechend verstreut liegen die Abholorte. Versand gibt es nur, wenn er im Los angeboten wird. Eine Rechnung wird nur bei steuerpflichtigen Auktionen ausgestellt.
Am besten geeignet für: Privatkäufer, Alltagsgegenstände, Fahrräder, Elektronik und kommunale Technik. Schritt für Schritt erklärt in der Zoll-Auktion-Anleitung.
VEBEG: Bundesbestände im Ausschreibungsverfahren, nur für Unternehmer
Die VEBEG ist die Verwertungsgesellschaft des Bundes und verwertet Bestände von Bundeswehr, Bundespolizei, Zoll und weiteren Auftraggebern.
Typisches Angebot: Pkw und Transporter aus Behördenfuhrparks, Lkw, Unimogs, Feuerwehr- und Sonderfahrzeuge, Werkstattmaschinen, Mess- und Prüfgeräte, Bekleidung und Ausrüstung.
Wer bieten darf: Seit dem 01.01.2022 nur Unternehmer im Sinne von § 14 BGB und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Die Unternehmereigenschaft wird bei der Freischaltung geprüft.
Das Verfahren: Die VEBEG schreibt aus. Sie geben bis zum Gebotstermin ein verdecktes Gebot ab; bis dahin können Sie es ändern oder löschen. Es gibt keinen sichtbaren Höchstpreis, und Mindestpreise werden nicht veröffentlicht. Die Zuschlagspreise veröffentlicht die VEBEG meist am Tag nach dem Gebotstermin. Wer eine Weile mitliest, bekommt so ein Gefühl für die Preise.
Umsatzsteuer: Hier besonders wichtig. Sie bieten netto, die gesetzliche Umsatzsteuer kommt immer hinzu. Bei einem Gebot von 8.000 Euro sind das 1.520 Euro. Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen ist das ein durchlaufender Posten, für alle anderen fast ein Fünftel Aufschlag.
Zu beachten: Keine Probefahrten und Funktionsprüfungen, Verkauf ab Lagerort, Verladung durch den Käufer, Abholung innerhalb von drei Wochen ab Rechnungsdatum.
Am besten geeignet für: Gewerbliche Käufer von Fahrzeugen und Technik aus Bundesbeständen, die den Wert selbst einschätzen können. Mehr im Ratgeber VEBEG-Ausschreibung und speziell zu Militärfahrzeugen im Ratgeber Bundeswehrfahrzeuge kaufen.
Justiz-Auktion: klein, aber mit Versand
Verkäufer sind Gerichte, Staatsanwaltschaften und Gerichtsvollzieher. Es gibt drei Versteigerungsarten: nach Zwangsvollstreckungsrecht (gepfändete Sachen, Räumungsgut), nach öffentlichem Recht (etwa Notveräußerungen im Strafverfahren) und nach Privatrecht (ausgesonderte und eingezogene Sachen, Fundsachen).
Typisches Angebot: Elektronik, Computer, Werkzeug, Maschinen, Möbel, Schmuck, gelegentlich Fahrzeuge. Die Stückzahlen sind klein, die Beschreibungen meist konkret.
Besonderheiten: Viele Artikel werden verschickt, laut FAQ ist das die Regel. Bei Gerichtsvollzieher-Versteigerungen muss das Gebot mindestens die Hälfte des gewöhnlichen Verkaufswerts erreichen (§ 817a ZPO). Bei Versteigerungen nach Privatrecht haben Verbraucher laut AGB gesetzliche Gewährleistungsrechte und ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Das Portal führt auch österreichische Lose; GovAuctions zeigt im deutschen Markt nur Lose mit deutschem Standort.
Am besten geeignet für: Einzelstücke und Gelegenheitskäufe, gerade bei Elektronik, Werkzeug und Schmuck, und für Käufer, die nicht abholen wollen. Mehr im Ratgeber Justiz-Auktion: So funktioniert es.
Welche Plattform für welchen Zweck?
Sie suchen ein Fahrzeug als Privatperson. Zoll-Auktion. Dort bieten Polizeipräsidien, Städte und Feuerwehren ihre Fahrzeuge an, siehe ehemalige Polizeifahrzeuge und Behördenautos. Die VEBEG steht Ihnen nicht offen.
Sie suchen ein Fahrzeug für Ihren Betrieb. Beide großen Quellen. Die VEBEG hat die Bundesfuhrparks und Sonderfahrzeuge, die Zoll-Auktion die kommunale Technik. Bei der VEBEG die Umsatzsteuer einrechnen, die Sie als Unternehmer aber meist als Vorsteuer zurückholen.
Sie suchen IT und Elektronik. Zoll-Auktion zuerst, dort landen eingezogene und ausgesonderte Geräte in großer Zahl, oft als Konvolut. Justiz-Auktion für Einzelstücke, oft mit Versand.
Sie suchen Werkzeug oder Werkstattausrüstung. VEBEG für größere Maschinen und komplette Werkstattausstattungen (nur gewerblich), Zoll- und Justiz-Auktion für einzelne Geräte.
Sie suchen ein Fahrrad. Zoll-Auktion, klar. Fundfahrräder aus städtischen Fundbüros sind dort eine der größten Gruppen, siehe Fundsachen-Versteigerung.
Sie wollen nicht abholen. Justiz-Auktion, dort ist Versand üblich. Auf der Zoll-Auktion nur Lose mit ausdrücklich angebotenem Versand.
Sie wollen wiederverkaufen. Rechnen Sie sauber: Zuschlag plus gegebenenfalls Umsatzsteuer plus Transport plus Aufbereitung. Wie Differenzbesteuerung und Vorsteuer hier hineinspielen, steht im Ratgeber Aufgeld, Umsatzsteuer und Gewährleistung.
Was für alle drei gilt
- Kein Aufgeld. Der Zuschlagspreis ist der Preis, gegebenenfalls zuzüglich Steuer und Versand.
- Registrierung ist Voraussetzung für die Gebotsabgabe, das Gebot ist verbindlich.
- Bezahlung zuerst. Ware wird erst nach Zahlungseingang herausgegeben oder verschickt.
- Besichtigung nach Terminabsprache ist möglich und bei höheren Beträgen dringend zu empfehlen.
- Keine Immobilien. Häuser und Grundstücke laufen über die Zwangsversteigerung beim Amtsgericht, siehe Zwangsversteigerung oder Behördenauktion.
GovAuctions führt die laufenden Lose aller drei Plattformen zusammen, damit Sie die Angebote vergleichen können, ohne drei Portale einzeln zu durchsuchen. Wir sind mit keiner der Stellen verbunden; Registrierung, Gebot und Abwicklung laufen dort. Welche Quellen wir abdecken, steht auf der Seite Quellen.
Häufige Fragen
Welche Behördenauktion ist die beste für Privatpersonen?
Die Zoll-Auktion: Sie ist offen für jeden, hat die größte Auswahl, in der Regel keine Umsatzsteuer und kein Aufgeld. Die Justiz-Auktion steht Privatleuten ebenfalls offen. Die VEBEG verkauft nur an Unternehmer.
Was ist der Unterschied zwischen Zoll-Auktion und VEBEG?
Die Zoll-Auktion ist eine offene Auktion mit sichtbarem Höchstgebot für jedermann, meist ohne Umsatzsteuer. Die VEBEG schreibt aus: verdeckte Gebote bis zum Gebotstermin, nur für Unternehmer, zuzüglich Umsatzsteuer.
Wo bekomme ich ein Bundeswehrfahrzeug?
Bei der VEBEG, die ausgesonderte Bundeswehrfahrzeuge im Ausschreibungsverfahren verkauft. Bieten können nur Unternehmer.
Welche Plattform verschickt Ware?
Vor allem die Justiz-Auktion, dort ist Versand laut FAQ die Regel. Bei der Zoll-Auktion nur, wenn das Los es anbietet; die VEBEG verkauft ab Lagerort.
Muss ich bei allen drei Plattformen Umsatzsteuer zahlen?
Nein. Bei der VEBEG immer, bei der Zoll-Auktion grundsätzlich nicht, bei der Justiz-Auktion entscheidet der Verkäufer. Maßgeblich ist jeweils das Angebot.
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