Aktuelles Gebot:
364 €
9 Gebote
Restzeit
Endet am 11. Okt. 2026
Marktnachfrage: Lose der Kategorie Fahrzeuge in Baden-Württemberg werden in etwa 66 % der Fälle verkauft, meist mit ~22 Geboten. Grundlage: 88 abgeschlossene Auktionen der letzten 12 Monate.
Stadtverwaltung Pfullingen - Bauhof
Zustand: gebraucht
Versteigert wird ein Opel Combo Van. Der Combo befindet sich in einem ungereinigten und nicht aufbereiteten Zustand. Das Fahrzeug weist Gebrauchs- und Verschleißspuren (Kratzer, Rost, Lackbeschädigungen, Brüche an Abdeckungen und Verschmutzungen) sowie einen Hagelschaden auf. Das Fahrzeug ist nicht fahrbereit. Durchrostungen sind keine ersichtlich. Weitere auf Bildern gezeigte Gegenstände sind nicht Bestandteil der Auktion. Eine Besichtigung vor Gebotsabgabe wird dringend angeraten. Besichtigung und Abholung nur nach Terminabsprache (Mo-Do 8:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr sowie Fr 8:00 -12:00 Uhr). Technische Details: -EZ: 26.03.2008 -Leistung 55kw -Motor: Diesel -Hubraum: 1390 ccm -zul. Gesamtmasse 1.805 kg -TÜV bis 07/26 -Kilometerstand 97.322 km Festgestellte Mängel: -Schäden am Getriebe (2. Gang funktioniert nicht richtig) -Motorlager defekt -Achsmannschette vorne rechts gerissen, muss erneuert werden -Stoßdämpfer vorne müssen erneuert werden -Bremsscheiben und Beläge vorne müssen erneuert werden -2 Auspuffgummis defekt -4 Reifen abgefahren -Kratzer im Lack -mehrere Beulen und Dellen am gesamten Fahrzeug -verschmutzter und teilweise beschädigter Innenraum -Rost am gesamten Fahrzeug -Hagelschaden an Karosserie und Frontscheibe -Blinkerglas am Radlauf links fehlt Fahrzeug wird ausdrücklich als defekt und nicht fahrbereit versteigert. Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt nur nach Zahlungseingang. Alle Hoheitsabzeichen sind durch den Erwerber zu entfernen. Das Gerät muss innerhalb von 12 Werktagen unter Vorlage von Zahlungsnachweis und ggf. einer Abholvollmacht abgeholt werden. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur in Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Absprache möglich. Eine Verladehilfe kann nicht gestellt werden. Das Risiko für mögliche Schäden bei der Verladung trägt der Erwerber. Der Erwerber verpflichtet sich, selbst für ein geeignetes Transportfahrzeug, Ladungssicherung, Transporthilfen und für die Einhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie der sonstigen Transportvorschriften Sorge zu tragen. Die Unfallverhütungsvorschriften sind während der Verladung und des Aufenthalts auf dem Bauhofgelände einzuhalten.
Stadtverwaltung Pfullingen - Bauhof
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