Aktuelles Gebot:
1.728 €
9 Gebote
Restzeit
Endet am 7. Okt. 2026
Marktnachfrage: Lose der Kategorie Fahrzeuge in Bayern werden in etwa 89 % der Fälle verkauft, meist mit ~20 Geboten. Grundlage: 93 abgeschlossene Auktionen der letzten 12 Monate.
Gemeinde Alling
Zustand: gebraucht
Zur Versteigerung kommt ein Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) der Feuerwehr auf Basis eines Daimler-Benz 602 KA. Das Fahrzeug wurde am 16.09.1988 erstmals zugelassen und war bis zuletzt im Einsatzdienst der Feuerwehr. Es wurde während seiner Dienstzeit regelmäßig durch die Maschinisten der Feuerwehr gepflegt und gewartet. Mit einem abgelesenen Kilometerstand von lediglich 26.100 km bietet das Fahrzeug für sein Alter eine vergleichsweise geringe Laufleistung. Das Fahrzeug ist fahrbereit und verfügt über eine gültige TÜV/HU. Das Fahrzeug wird komplett leer, also ohne die bisherige feuerwehrtechnische Beladung, zur Versteigerung angeboten. Das Fahrzeug weist vereinzelt entsprechende Gebrauchsspuren auf, befindet sich insgesamt jedoch in einem sehr gepflegten Zustand. Der Lack präsentiert sich nahezu tadellos, und auch Rost ist nur in sehr geringem bzw. nahezu keinem Umfang festzustellen. Das Fahrzeug wurde über die Jahre überwiegend bzw. dauerhaft in einer beheizten Fahrzeughalle abgestellt, was sich positiv auf den Erhaltungszustand von Karosserie und Lack ausgewirkt hat. Fahrzeugfunkanlage wurde komplett zurückgebaut und entfernt! Die Besichtigung des Fahrzeuges vor Abgabe eines Gebotes wird ausdrücklich empfohlen. Fahrzeugdaten Hersteller: Daimler-Benz Typ: 602 KA Fahrzeugart: Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) Erstzulassung: 16.09.1988 Kilometerstand: ca. 26.100 km Kraftstoff: Benzin Hubraum: 2.276 cm³ Leistung: 70 kW / 95 PS Sitzplätze: 6 Zulässiges Gesamtgewicht: 3.500 kg Leergewicht: 2.250 kg Höchstgeschwindigkeit: 129 km/h Anzahl Achsen: 2 Angetriebene Achsen: 1 Länge: ca. 5.400 mm Breite: ca. 1.975 mm Höhe: ca. 2.420 mm HU/TÜV: gültig Zustand: fahrbereit Sondersignalanlage / Blaulicht und Einsatzhorn: Das Fahrzeug ist derzeit noch mit der ehemals für den Feuerwehr-Einsatzdienst erforderlichen Sondersignalanlage (insbesondere blaues Blinklicht/Blaulicht und Einsatzhorn) ausgestattet. Die Sondersignalanlage ist nicht zur weiteren Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr Bestandteil des Fahrzeuges. Der Erwerber verpflichtet sich, die vorhandene Sondersignalanlage einschließlich der zugehörigen Bedieneinrichtungen und gegebenenfalls vorhandener Signalgeber nach Übernahme des Fahrzeuges auf eigene Kosten vollständig und fachgerecht zu entfernen bzw. entfernen zu lassen.
Gemeinde Alling
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