Transport und Abholung nach dem Zuschlag: Fristen, Verladung, Spedition (2026)
Abholfristen bei Zoll-Auktion (zehn Tage), VEBEG (drei Wochen) und Justiz-Auktion (30 Tage), was Sie zur Abholung mitbringen, wer verlädt, wann Versand möglich ist und wie Sie ein belastbares Speditionsangebot einholen.
Nach dem Zuschlag tickt die Uhr: Bei der Zoll-Auktion müssen Sie grundsätzlich innerhalb von zehn Tagen bezahlen und abholen, bei der VEBEG innerhalb von drei Wochen ab Rechnungsdatum abholen, bei der Justiz-Auktion innerhalb von 30 Tagen, sofern Abholung vereinbart ist. Ware wird erst nach vollständiger Bezahlung herausgegeben, Sie müssen sich ausweisen, und für Verladung und Transport sorgen Sie selbst; die VEBEG verkauft ausdrücklich ab Lagerort. Versand gibt es bei Zoll-Auktion nur, wenn er im Los angeboten wird, bei der Justiz-Auktion ist er dagegen häufig. Wer diese Punkte vor dem Gebot klärt, vermeidet die teuersten Fehler bei Behördenauktionen.
Dieser Ratgeber fasst die Fristen und Pflichten aus den Bedingungen der drei Plattformen zusammen und zeigt, wie Sie Transport und Abholung planen. Preise für Transport nennen wir bewusst nicht: Sie hängen von Strecke, Gewicht, Maßen und Fahrbereitschaft ab, und eine Pauschale wäre irreführend. Stattdessen steht unten, wie Sie ein belastbares Angebot bekommen.
Die Fristen im Überblick
| Zoll-Auktion | VEBEG | Justiz-Auktion | |
|---|---|---|---|
| Zahlung | grundsätzlich 10 Tage | 10 Tage ab Rechnungsdatum | spätestens 10 Tage nach Zuschlagsmail |
| Abholung | innerhalb derselben 10 Tage | 3 Wochen ab Rechnungsdatum | 30 Tage nach Zuschlagsmail |
| Herausgabe | Zug um Zug gegen Bezahlung | gegen Abholvollmacht nach Zahlung | nach vollständiger Zahlung |
| Versand | nur wenn im Los angeboten | ab Lagerort, Transport durch Käufer | häufig, Kosten trägt der Käufer |
Die Angaben gelten, sofern die Ausschreibung oder das Angebot nichts anderes nennt. Maßgeblich ist immer das einzelne Los.
Zoll-Auktion. Nach Bekanntgabe der Zahlungsmodalitäten zahlen Sie grundsätzlich innerhalb von zehn Tagen und holen innerhalb derselben Frist ab. Werden die Zahlungsdaten automatisch mit dem Zuschlag im Bieterkonto bereitgestellt, beginnt die Frist am Folgetag. Die Zahlungs- und Abholinformationen stehen dann im Bieterkonto; fehlen sie, melden Sie sich laut Hilfe-Seite spätestens nach drei Werktagen beim Anbieter.
VEBEG. Die Rechnung kommt innerhalb von sieben Tagen nach dem Gebotstermin. Ab Rechnungsdatum haben Sie zehn Tage für die Zahlung und drei Wochen für die Abholung. Nach vollständiger Bezahlung erhalten Sie eine Abholvollmacht; den Termin vereinbaren Sie rechtzeitig mit der Lagerstelle.
Justiz-Auktion. Sie bekommen per E-Mail die Versand- und Zahlungsmodalitäten. Zahlen müssen Sie spätestens zehn Tage nach Zugang dieser E-Mail, abholen innerhalb von 30 Tagen. Die Justizbehörden arbeiten in der Regel montags bis freitags von 8:00 bis 16:30 Uhr; laut FAQ kann die Abwicklung bis zu zehn Tage dauern.
Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen
Die Folgen stehen in den Bedingungen der Plattformen:
- Zoll-Auktion: Die Sache wird in der Regel erneut versteigert. Sie dürfen nicht mitbieten und haften für einen Mindererlös, zuzüglich Zinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und etwaiger tatsächlich entstandener Kosten.
- VEBEG: Bei Abnahmeverzug kann die VEBEG Lagergebühren in der bei Spediteuren üblichen Höhe berechnen, die Ware auf Ihre Kosten abtransportieren und einlagern lassen und sie nach Fristsetzung anderweitig verwerten. Außerdem geht die Gefahr spätestens mit Ablauf der Abholfrist auf Sie über.
- Justiz-Auktion: Der Artikel wird nach einer weiteren Frist neu versteigert, Sie haften für einen Ausfall und können von der Plattform ausgeschlossen werden.
Wenn absehbar ist, dass Sie die Frist nicht schaffen, melden Sie sich sofort beim Anbieter. Ob er Ihnen entgegenkommt, liegt bei ihm; einen Anspruch darauf haben Sie nicht.
Was Sie zur Abholung mitbringen
- Ausweis. Bei der Zoll-Auktion müssen Sie sich spätestens bei der Abholung ausweisen, ein bevollmächtigter Dritter ebenfalls. Bei der Justiz-Auktion weisen Sie sich mit Personalausweis oder Reisepass aus.
- Vollmacht, wenn jemand anderes für Sie abholt. Fragen Sie vorher, welche Form der Anbieter verlangt.
- Zahlungsnachweis. Bei der Zoll-Auktion gilt der Kontoauszug als Nachweis, eine Quittung gibt es auf Wunsch.
- Abholvollmacht bei der VEBEG. Ohne sie gibt die Lagerstelle nichts heraus.
- Zollpapiere bei zollgestellungspflichtiger VEBEG-Ware: die Bescheinigung des Zollamts bzw. die vom Zollamt bestätigte Abholvollmacht.
- Werkzeug, Spanngurte, Decken, und bei Maschinen die Mittel zum Verladen.
Verladung: meist Ihre Sache
Die VEBEG schreibt es in ihre AGB: Die Ware wird ab Stand- bzw. Lagerort (EXW nach Incoterms) verkauft, und der Käufer stellt die für Verladung und Transport nötigen Arbeitskräfte und Geräte. Auch bei der Zoll-Auktion sollten Sie davon ausgehen, dass Sie selbst verladen. Manche Anbieter helfen mit Stapler oder Personal, darauf verlassen können Sie sich aber nur, wenn es im Angebot steht oder der Ansprechpartner es zusagt.
Fragen Sie deshalb vor dem Gebot:
- Gibt es vor Ort einen Stapler, Kran oder eine Rampe, und darf er für die Verladung genutzt werden?
- Ist das Fahrzeug oder Gerät fahrbereit bzw. rollfähig? Sind die Reifen luftgefüllt, die Bremsen gelöst?
- Wie ist die Zufahrt, und zu welchen Zeiten ist eine Abholung möglich?
- Welche Maße und welches Gewicht hat das Los tatsächlich, inklusive Palette oder Anbauteilen?
Bei der VEBEG gilt außerdem: Wird nach Gewicht verkauft, wiegen Sie auf eigene Kosten auf der nächstgelegenen Waage und geben die Wiegekarten der Abgabestelle.
Versand: wann es ihn gibt
Zoll-Auktion. Ob Versand möglich ist, steht in den Auktionsdetails unter „Abholung“ und „Versand“. Er läuft nur nach Absprache mit dem Anbieter, auf Ihre Kosten und auf Ihr Risiko ab dem Abholort, und erst nach Zahlung von Gebot und Versandkosten. Spirituosen und Tabakwaren werden nie verschickt.
Justiz-Auktion. Hier ist Versand der Normalfall: Laut FAQ verschickt der Verkäufer in der Regel nach Zahlungseingang, die Versandkosten tragen Sie. Bei den Justiz-Losen, die GovAuctions im September 2026 führte, bot etwa die Hälfte Versand per Post oder DHL an. Die Kosten stehen in der Beschreibung.
VEBEG. Einen Versand durch die VEBEG sehen die AGB nicht vor. Sie holen selbst ab oder beauftragen eine Spedition, die mit Ihrer Abholvollmacht abholt.
Bei Lieferungen ins Ausland kommen gegebenenfalls Einfuhrabgaben im Empfängerland dazu. Käufer aus anderen EU-Staaten und Drittländern zahlen bei der VEBEG zusätzlich eine Sicherheit in Höhe der Umsatzsteuer, die nach Nachweis erstattet wird.
Selbst abholen oder Spedition?
Selbst abholen lohnt sich bei Kleinteilen, Fahrrädern, Elektronik und allem, was in einen Transporter passt, wenn der Lagerort in Reichweite ist. Rechnen Sie Hin- und Rückfahrt, gegebenenfalls eine Übernachtung und Ihre Zeit ein. Mit Anhänger prüfen Sie Zuladung, Stützlast und ob Ihre Fahrerlaubnis für das Gespann reicht.
Fahrzeuge auf eigener Achse brauchen Zulassung oder ein Kurzzeitkennzeichen. Kurzzeitkennzeichen (§ 42 FZV) gelten bis zum Ablauf des fünften Tages nach Zuteilung und setzen grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung voraus. Die Zulassungsstelle an Ihrem Wohnort sagt Ihnen, was sie dafür braucht. Mehr dazu in den Ratgebern Behördenfahrzeug kaufen und ehemalige Polizeifahrzeuge und Behördenautos.
Spedition oder Autotransport ist die Wahl bei nicht fahrbereiten Fahrzeugen, Maschinen, Paletten und langen Strecken. So bekommen Sie ein Angebot, das hält:
- Abholadresse mit Postleitzahl und Zufahrtssituation angeben.
- Maße, Gewicht und Anzahl der Teile nennen, am besten mit Fotos aus dem Los.
- Fahrbereitschaft angeben: fahrbereit, rollfähig oder nur mit Kran oder Winde zu verladen.
- Sagen, ob vor Ort Verladehilfe vorhanden ist oder der Fahrer selbst verladen muss.
- Das Zeitfenster aus der Abholfrist nennen.
- Klären, welche Papiere der Fahrer braucht: bei der VEBEG Ihre Abholvollmacht, bei der Zoll-Auktion eine Vollmacht und seinen eigenen Ausweis.
Holen Sie mindestens zwei Angebote ein, und zwar vor dem Gebot, nicht danach. Der Transportpreis gehört ins Limit.
Den Standort in die Kalkulation einbeziehen
Behördenlose liegen über ganz Deutschland verteilt, bei der VEBEG bei den abgebenden Dienststellen, bei der Zoll-Auktion bei der jeweiligen Kommune oder Behörde. Ein günstiger Zuschlag am anderen Ende des Landes ist oft teurer als ein etwas höherer in der Nähe. Auf GovAuctions können Sie nach Bundesland filtern, zum Beispiel Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg oder Niedersachsen. Der Gesamtkosten-Rechner rechnet Gebot, Steuer und Transport zusammen.
Risiko und Eigentum beim Transport
Wer trägt das Risiko, wenn unterwegs etwas passiert?
- Zoll-Auktion: Bei gepfändeten, sichergestellten oder beschlagnahmten Sachen geht die Gefahr grundsätzlich schon mit dem Zuschlag auf Sie über, bei privatrechtlichen Auktionen und Fundsachen erst mit Übergabe oder Versendung. Beim Versand tragen Sie das Transportrisiko ab dem Abholort.
- VEBEG: Die Gefahr geht mit der Übergabe über, spätestens mit Ablauf der Abholfrist. Eigentümer werden Sie erst mit vollständiger Bezahlung und Übergabe.
- Justiz-Auktion: Bei Versteigerungen nach öffentlichem Recht geht die Gefahr mit Absendung bzw. Übergabe über, bei privatrechtlichen mit Übergabe oder Annahmeverzug.
Für wertvolle Ladung lohnt die Frage an die Spedition, wie sie versichert ist.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich bei der Zoll-Auktion Zeit zum Abholen?
Grundsätzlich zehn Tage nach Bekanntgabe der Zahlungsmodalitäten, und in dieser Frist müssen Sie auch bezahlen. Werden die Zahlungsdaten automatisch mit dem Zuschlag bereitgestellt, beginnt die Frist am Folgetag.
Wie lange habe ich bei der VEBEG Zeit zum Abholen?
Drei Wochen ab Rechnungsdatum, sofern die Ausschreibung keine andere Frist nennt. Bezahlt werden muss innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum; danach bekommen Sie die Abholvollmacht.
Wie lange habe ich bei der Justiz-Auktion Zeit zum Abholen?
30 Tage ab der E-Mail mit den Zahlungs- und Versandmodalitäten, sofern Abholung vereinbart ist. Viele Artikel werden aber ohnehin verschickt.
Hilft der Anbieter beim Verladen?
Darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Die VEBEG verkauft ab Lagerort, und der Käufer stellt Arbeitskräfte und Geräte für Verladung und Transport. Bei der Zoll-Auktion fragen Sie vor dem Gebot beim Ansprechpartner nach.
Kann eine Spedition für mich abholen?
In der Regel ja, mit Vollmacht. Bei der Zoll-Auktion muss sich auch ein bevollmächtigter Dritter ausweisen, bei der VEBEG braucht die Spedition Ihre Abholvollmacht. Klären Sie die Einzelheiten vorher mit dem Anbieter.
Was kostet der Transport?
Das hängt von Strecke, Gewicht, Maßen und Fahrbereitschaft ab. Holen Sie vor dem Gebot mindestens zwei Angebote ein und rechnen Sie den Betrag in Ihr Limit ein.
Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig abhole?
Bei der Zoll-Auktion wird die Sache in der Regel neu versteigert, und Sie haften für einen Mindererlös. Die VEBEG kann Lagergebühren berechnen und die Ware nach Fristsetzung anderweitig verwerten. Bei der Justiz-Auktion folgt nach einer weiteren Frist eine neue Versteigerung mit Haftung für den Ausfall.
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