VEBEG Ausschreibung: So funktionieren Gebot, Zuschlag und Abholung (2026)
Wie die VEBEG verkauft: nur an Unternehmer, verdeckte Online-Gebote bis zum Gebotstermin, Zuschlag per Rechnung binnen sieben Tagen, Zahlung in zehn Tagen, Abholung in drei Wochen, plus Umsatzsteuer und kein Aufgeld.
Die VEBEG GmbH ist die Verwertungsgesellschaft des Bundes und verkauft ausgesonderte Güter von Bundeswehr, Bundespolizei, Zoll und anderen Auftraggebern überwiegend im Ausschreibungsverfahren: Sie geben bis zum Gebotstermin ein verdecktes Online-Gebot ab, den Zuschlag bekommt in der Regel das höchste Gebot. Seit dem 01.01.2022 verkauft die VEBEG ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, Privatpersonen können nicht mitbieten. Zum Gebot kommt die gesetzliche Umsatzsteuer, ein Aufgeld gibt es nicht. Bezahlt wird innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum, abgeholt innerhalb von drei Wochen.
Die Grundlage dieses Ratgebers sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VEBEG (Stand Juli 2025), ihre FAQ-Seite und die beiden Anleitungen zu Registrierung und Online-Gebot, die die VEBEG selbst bereitstellt. GovAuctions ist mit der VEBEG nicht verbunden. Wir führen die laufenden Ausschreibungen zusammen mit Zoll-Auktion und Justiz-Auktion in einer Suche; das Gebot geben Sie immer auf vebeg.de ab.
Wer bei der VEBEG bieten darf
Das ist die Frage, an der die meisten Interessenten scheitern. Die Ausschreibungen richten sich laut AGB ausschließlich an Unternehmer nach § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit kaufen. Zugelassen sind außerdem juristische Personen des öffentlichen Rechts. Die VEBEG begründet das in ihrer FAQ mit den novellierten Verbraucherschutzvorschriften.
Praktisch bedeutet das:
- Privatpersonen können sich nicht registrieren und nicht bieten.
- Vereine müssen sich als Unternehmer anmelden und dürfen nur zu unternehmerischen Zwecken kaufen. Kostenlose Abgaben oder Rabatte für gemeinnützige Organisationen gibt es aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht.
- Ein privates Konto lässt sich nicht auf gewerblich umstellen. Wer sich früher privat registriert hat, muss sich neu registrieren und bekommt eine neue Kundennummer.
- Ändert sich Ihre Firmierung und bekommen Sie dadurch eine neue Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer, ist ebenfalls eine Neuregistrierung nötig.
Wer als Privatperson Behördenware kaufen will, ist bei der Zoll-Auktion oder der Justiz-Auktion richtig. Beide sind offene Auktionen für jedermann.
Registrierung und Freischaltung
Die Anmeldung läuft in zwei Stufen. Erst legen Sie ein Konto an, dann lassen Sie es für Online-Gebote freischalten.
- Unter „Mein Konto“ auf „Jetzt registrieren“ klicken und bestätigen, dass Sie als Unternehmer nach § 14 BGB handeln.
- Die Pflichtfelder ausfüllen, Benutzername und Passwort frei wählen, der Datenschutzerklärung zustimmen und die Angaben prüfen.
- Den Link in der Bestätigungsmail anklicken. Alternativ geben Sie nach dem ersten Login den Registrierungsschlüssel aus der Mail ein.
- Im Konto „Konto für Online-Gebote freischalten“ wählen. Sie bekommen eine E-Mail mit Ihrer Online-Gebots-PIN und einer Empfangsbestätigung.
- Die Empfangsbestätigung ausdrucken, unterschreiben und per E-Mail zurückschicken, zusammen mit einem Nachweis Ihrer Unternehmereigenschaft. Die VEBEG nennt als Beispiele Handelsregisterauszug, Gewerbeschein, Kammereintrag, Beitragszahlungen an die Landwirtschaftskammer, eine Steuererklärung mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder eine Bestätigung der freiberuflichen Tätigkeit vom Steuerberater.
Nach Prüfung schaltet die VEBEG das Konto frei und bestätigt das per E-Mail. Planen Sie dafür etwas Zeit ein. Wer sich erst am Tag vor dem Gebotstermin registriert, riskiert, das Los zu verpassen. Einen Anspruch auf Registrierung und Freischaltung gibt es nicht.
Ausschreibung statt Auktion: wie das Verfahren funktioniert
Bei einer Ausschreibung sehen Sie keinen Gebotsstand. Eingehende Gebote bleiben bis zum Gebotstermin unter Verschluss, Mindestpreise werden nicht veröffentlicht. Jedes Los hat einen Gebotstermin; bis dahin nimmt die VEBEG Gebote an, danach wird ausgewertet.
Für Sie als Bieter heißt das:
- Sie bieten auf Ihre eigene Einschätzung, nicht gegen einen sichtbaren Preis. Es gibt kein Hochschaukeln in letzter Minute.
- Ihr Gebot ist bis zum Gebotstermin änderbar. Laut FAQ gilt das zuletzt abgegebene Gebot. Sie können ein neues höheres oder niedrigeres Gebot abgeben oder das Gebot im Konto unter „Online-Gebote“ über das Papierkorb-Symbol löschen. Die AGB sprechen hier vom „Storno“-Button.
- Nach Ablauf des Gebotstermins sind Sie gebunden. Ihr Gebot ist dann ein verbindlicher Vertragsantrag.
- Gebote gehen nur online. Per E-Mail nimmt die VEBEG wegen mangelnder Authentizität keine Gebote an.
Neben den Ausschreibungen betreibt die VEBEG auch Online-Auktionen mit sichtbarem Höchstgebot, Startpreis und Bietagent. Dort gelten zusätzliche Bedingungen, unter anderem lässt sich ein Gebot nicht zurücknehmen. Die Lose, die GovAuctions von der VEBEG zeigt, sind Ausschreibungen. Deshalb steht bei ihnen kein aktuelles Gebot; das ist das Verfahren, kein Datenfehler.
Gelegentlich bietet die VEBEG eine Zusätzliche Gebotsmöglichkeit (ZGM) an: ein Paket aus mehreren Einzellosen, auf das Sie zusätzlich oder statt der Einzelgebote bieten können. Das Paket bekommt nur dann den Zuschlag, wenn das Höchstgebot darauf höher ist als die Summe der Einzelgebote.
So geben Sie ein Gebot ab
Zum Bieten brauchen Sie Benutzername, Passwort und die Online-Gebots-PIN.
- Anmelden und das Los über die Suche oder die Kategorien finden.
- Das Los in den Warenkorb legen oder direkt darauf bieten. Im Warenkorb können Sie mehrere Lose sammeln und dann „Online bieten“ wählen.
- Ihren maximalen Gebotspreis netto eintragen.
- AGB, Kontohinweis und Unternehmer-Hinweis bestätigen, die PIN eingeben und „Gebot jetzt verbindlich absenden“ klicken.
Sie bekommen eine Bestätigung per E-Mail, alle Gebote stehen im Konto unter „Meine Gebote“.
Achten Sie auf den Nettobetrag. Zum Gebot kommt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Bei Waren, die „zollgestellungspflichtig“ sind, kommen außerdem Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Zoll dazu; das steht dann im Lostext unter „Bemerkungen“. Für ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten, für alle anderen ein echter Kostenblock.
Wie Sie den richtigen Betrag finden
Weil es keinen sichtbaren Preis gibt, ist die Vorbereitung alles. Die VEBEG selbst nennt zwei Hilfen:
- Veröffentlichte Zuschlagspreise. Die VEBEG veröffentlicht die Zuschlagspreise verkaufter Artikel, in der Regel am Tag nach dem Gebotstermin. Wer ein paar Wochen mitliest, bekommt ein Gefühl für die Preise vergleichbarer Lose.
- Telefonische Orientierung. Laut FAQ können Sie sich telefonisch und unverbindlich anhand bisheriger Verkäufe orientieren.
Rechnen Sie danach rückwärts: Was ist das Los nach Reparatur und Transport wert, was kosten Anfahrt, Verladung, Transport und gegebenenfalls Zulassung, und was bleibt dann als Nettogebot übrig? Der Gesamtkosten-Rechner hilft, nichts zu vergessen.
Besichtigung: dringend empfohlen, aber ohne Probefahrt
Die VEBEG sieht die Ware in der Regel nicht selbst, sie lagert bundesweit bei den abgebenden Dienststellen. Auskünfte zum Zustand gibt es laut FAQ nur telefonisch und unverbindlich, soweit die Dienststelle Informationen übermittelt hat. Die AGB weisen außerdem darauf hin, dass die Güter typischerweise ausgemustert wurden, weil sie nicht mehr fahrbereit, funktionsfähig oder vollständig sind.
Besichtigt wird während der regulären Arbeitszeit der Dienststelle nach telefonischer Terminabsprache oder zu den im Angebot genannten Besichtigungszeiten. Probefahrten und Funktionsprüfungen sind nicht erlaubt. Die Ware wird verkauft, wie sie steht und liegt; beurteilen können Sie sie nur optisch. Nehmen Sie deshalb jemanden mit, der sich mit der Technik auskennt, und fotografieren Sie Typenschilder, Zählerstände und Schäden.
Zuschlag, Rechnung und Zahlung
Der Kaufvertrag kommt mit der Erteilung des Zuschlags im Gebotstermin zustande, grundsätzlich auf das Höchstgebot. Einen Anspruch auf den Zuschlag hat der Höchstbieter aber nicht; die VEBEG kann also auch ablehnen, etwa wenn ein Gebot unter dem unveröffentlichten Mindestpreis liegt.
Den Zuschlag erfahren Sie auf drei Wegen: Die VEBEG veröffentlicht den Zuschlagspreis in der Regel am Folgetag, in Ihrem Online-Konto steht neben Ihrem Gebot der zugeschlagene Preis, und der Höchstbieter wird innerhalb von sieben Tagen durch Übersendung der Rechnung benachrichtigt.
Bezahlt wird unbar in Euro. Der Betrag muss innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug auf dem Konto der VEBEG eingegangen sein, sofern die Ausschreibung keine andere Frist nennt. Bankspesen und Kursdifferenzen tragen Sie. Bei Zahlungsverzug kann die VEBEG Zinsen von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verlangen.
Käufer aus anderen EU-Staaten und aus Drittländern zahlen zusätzlich eine Sicherheit in Höhe der deutschen Umsatzsteuer. Sie wird erstattet, wenn die Gelangensbestätigung (EU) oder der elektronische Ausgangsvermerk (Drittland) vorliegt, bei Fahrzeugen zusätzlich ein Nachweis über Zulassung, Verzollung oder Einfuhrbesteuerung im Drittland. Liegen die Nachweise nicht innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsdatum vor, verfällt die Erstattung.
Abholung in drei Wochen
Nach vollständiger Bezahlung bekommen Sie eine Abholvollmacht. Damit holen Sie die Ware innerhalb von drei Wochen ab Rechnungsdatum ab, sofern die Ausschreibung keine andere Frist nennt. Den Termin vereinbaren Sie rechtzeitig mit der Lagerstelle. Die Abnahme ist laut AGB eine Hauptpflicht des Käufers.
Verkauft wird ab Lagerort (EXW nach Incoterms). Arbeitskräfte und Geräte für Verladung und Transport stellen Sie selbst. Die Gefahr geht mit der Übergabe auf Sie über, spätestens aber mit Ablauf der Abholfrist. Holen Sie nicht rechtzeitig ab, kann die VEBEG Lagergebühren in der bei Spediteuren üblichen Höhe berechnen und die Ware nach Fristsetzung anderweitig verwerten. Bei Waren, die nach Gewicht verkauft werden, wiegen Sie auf eigene Kosten auf der nächstgelegenen Waage.
Wie Sie Transport und Verladung planen, steht im Ratgeber Transport und Abholung nach dem Zuschlag.
Gewährleistung, Papiere und Ausfuhr
Gewährleistung. Die VEBEG verkauft unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und übernimmt keine Garantie für Zustand, Funktionsfähigkeit, Zulassungsfähigkeit oder Unfallfreiheit. Angaben zum Zustand sind unverbindlich, sofern die VEBEG sie nicht schriftlich bestätigt. Die gesetzliche Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, für garantierte Beschaffenheit und für arglistig verschwiegene Mängel bleibt bestehen.
Papiere. Sie haben nur Anspruch auf die Dokumente, deren Weitergabe der Auftraggeber genehmigt hat. Für Fahrzeuge aus Bundeswehrbeständen gibt es eine Bescheinigung der Zentralen Militärkraftfahrtstelle mit den Daten für die Begutachtung nach § 21 StVZO; Fahrzeuge anderer Behörden kommen mit Zulassungsbescheinigung Teil I und II. Einzelheiten stehen im Ratgeber Bundeswehrfahrzeuge kaufen.
Ausfuhr. Lose, die nach Einschätzung der VEBEG in der Ausfuhrliste zur Außenwirtschaftsverordnung stehen, sind als „ausfuhrgenehmigungspflichtig“ gekennzeichnet. Für den Export braucht es dann eine Genehmigung des BAFA. Kaufen Sie als inländischer Abnehmer und wollen später exportieren, müssen Sie die Genehmigungspflicht selbst prüfen und die Genehmigung beantragen.
Was es nicht gibt. Panzer, Kampfflugzeuge, Kriegsschiffe, Waffen und Geräte nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz verkauft die VEBEG nicht.
Häufige Fragen
Kann ich als Privatperson bei der VEBEG bieten?
Nein. Seit dem 01.01.2022 verkauft die VEBEG ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB und an juristische Personen des öffentlichen Rechts. Bei der Registrierung müssen Sie Ihre Unternehmereigenschaft nachweisen, zum Beispiel mit Gewerbeschein oder Handelsregisterauszug.
Fällt bei der VEBEG ein Aufgeld an?
Nein. Laut FAQ berechnet die VEBEG weder ein Bieteraufgeld noch sonstige Kosten oder Gebühren. Zum Kaufpreis kommt aber die gesetzliche Umsatzsteuer, bei zollgestellungspflichtiger Ware außerdem Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Zoll.
Kann ich sehen, was andere geboten haben?
Nein. Gebote bleiben bis zum Gebotstermin unter Verschluss, Mindestpreise werden nicht veröffentlicht. Nach dem Gebotstermin veröffentlicht die VEBEG die Zuschlagspreise, in der Regel am Folgetag.
Kann ich mein Gebot ändern oder zurückziehen?
Bei Ausschreibungen ja, aber nur bis zum Gebotstermin. Es gilt das zuletzt abgegebene Gebot, und Sie können ein Gebot im Konto löschen. Nach dem Gebotstermin sind Sie an Ihr Gebot gebunden. Bei den Online-Auktionen der VEBEG ist eine Rücknahme nicht möglich.
Wie erfahre ich, ob ich den Zuschlag bekommen habe?
Der Höchstbieter wird innerhalb von sieben Tagen durch Übersendung der Rechnung benachrichtigt. Meist steht der Zuschlagspreis schon am Tag nach dem Gebotstermin auf vebeg.de und in Ihrem Online-Konto.
Wie lange habe ich Zeit für Zahlung und Abholung?
Die Zahlung muss innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum eingegangen sein, abholen müssen Sie innerhalb von drei Wochen ab Rechnungsdatum, jeweils sofern die Ausschreibung nichts anderes nennt.
Darf ich ein Fahrzeug vor dem Gebot Probe fahren?
Nein. Probefahrten und Funktionsprüfungen sind ausgeschlossen. Besichtigen können Sie nach telefonischer Terminabsprache während der Arbeitszeit der Dienststelle oder zu den genannten Besichtigungszeiten.
Wo lagert die Ware?
Bei den abgebenden Dienststellen in ganz Deutschland. Die VEBEG hat keine eigenen Lager; der Lagerort steht in der Ausschreibung.
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