Zoll-Auktion oder Justiz-Auktion? Angebot, Versand, Widerruf und Fristen im Vergleich (2026)
Zoll-Auktion und Justiz-Auktion nebeneinander: wer verkauft, was angeboten wird, Versand oder Abholung, Gewährleistung und Widerrufsrecht, Zahlungsfristen. Beide stehen Privatleuten offen, beide ohne Aufgeld.
Zoll-Auktion und Justiz-Auktion sind die beiden deutschen Behördenplattformen, auf denen jeder mitbieten kann, und beide verlangen kein Aufgeld. Die Zoll-Auktion ist deutlich größer und bietet die breiteste Auswahl, verlangt aber Zahlung und Abholung binnen zehn Tagen. Die Justiz-Auktion ist kleiner, verschickt dafür viele Artikel per Post und gibt Verbrauchern bei Versteigerungen nach Privatrecht Gewährleistung und ein Widerrufsrecht. Wir führen derzeit mindestens 1.900 laufende Lose der Zoll-Auktion und mindestens 720 der Justiz-Auktion.
GovAuctions ist mit keiner der beiden Plattformen verbunden. Die Angaben stammen aus den Versteigerungsbedingungen der Zoll-Auktion und den AGB und FAQ der Justiz-Auktion; maßgeblich ist das einzelne Angebot.
Die Kurzantwort
- Größte Auswahl, besonders Fahrzeuge, Fahrräder und kommunale Technik: Zoll-Auktion.
- Sie wollen nicht abholen: Justiz-Auktion, dort ist Versand üblich. Auf der Zoll-Auktion nur, wenn das Los ihn anbietet.
- Sie wollen als Verbraucher ein Widerrufsrecht: Justiz-Auktion, aber nur bei Versteigerungen nach Privatrecht.
- Einzelstücke wie Elektronik, Werkzeug oder Schmuck: beide; auf der Justiz-Auktion sind die Stückzahlen kleiner, die Beschreibungen meist konkret.
Nebeneinander
| Zoll-Auktion | Justiz-Auktion | |
|---|---|---|
| Träger | Generalzolldirektion (Hauptzollamt Gießen) | Justizministerium NRW, genutzt von den Landesjustizverwaltungen aller Länder |
| Verkäufer | Behörden von Bund, Ländern und Kommunen, auch Fundbüros | Gerichte, Staatsanwaltschaften, Gerichtsvollzieher |
| Laufende Lose bei uns | mindestens 1.900 | mindestens 720 |
| Wer darf bieten? | jede unbeschränkt geschäftsfähige Person | jede unbeschränkt geschäftsfähige Person |
| Verfahren | offene Auktion mit Bietagent | offene Auktion mit Bietagent |
| Aufgeld | nein | nein |
| Umsatzsteuer | in der Regel keine | Sache des Verkäufers |
| Gewährleistung | ausgeschlossen | je nach Versteigerungsart, für Verbraucher bei Privatrecht gesetzlich |
| Widerrufsrecht | nein | 14 Tage für Verbraucher bei Versteigerungen nach Privatrecht |
| Zahlung | grundsätzlich innerhalb von 10 Tagen | spätestens 10 Tage nach der Zuschlagsmail |
| Versand oder Abholung | Abholung innerhalb derselben 10 Tage; Versand nur wenn angeboten | Versand ist üblich; Abholung innerhalb von 30 Tagen |
Wer verkauft und was
Auf der Zoll-Auktion verkaufen Hauptzollämter, Polizeipräsidien, Städte, Landkreise, Feuerwehren und Fundbüros. Unter den Hammer kommen gepfändete, sichergestellte oder beschlagnahmte Sachen, ausgesonderte Dienstgegenstände und Fundsachen: viele Fahrräder und E-Bikes, Smartphones und Notebooks, Uhren und Schmuck, Werkzeug, Dienst- und Kommunalfahrzeuge.
Auf der Justiz-Auktion verkaufen ausschließlich Gerichte, Staatsanwaltschaften, Gerichtsvollzieher und andere Justizbehörden: Pfandsachen, Räumungsgut und eingezogene Sachen, vor allem Elektronik, Computer, Werkzeug, Maschinen, Möbel und Schmuck, gelegentlich Fahrzeuge. Das Portal führt auch österreichische Lose; GovAuctions zeigt im deutschen Markt nur Lose mit deutschem Standort.
Versand oder Abholung
Das ist im Alltag der größte Unterschied. Auf der Zoll-Auktion müssen Sie grundsätzlich selbst abholen, und zwar innerhalb der zehn Tage, die auch für die Zahlung gelten. Versand gibt es nur, wenn er im Los ausdrücklich angeboten wird. Auf der Justiz-Auktion verschickt der Verkäufer laut FAQ in der Regel nach Zahlungseingang, die Versandkosten tragen Sie. Bei den Justiz-Losen, die wir im September 2026 geführt haben, bot etwa die Hälfte Versand an. Ist Abholung vereinbart, haben Sie 30 Tage ab der Zuschlagsmail.
Gewährleistung und Widerruf
Auf der Zoll-Auktion ist die Gewährleistung ausgeschlossen; versteigert wird so, wie es in Text und Bild beschrieben ist.
Auf der Justiz-Auktion kommt es auf die Versteigerungsart an. Bei Gerichtsvollzieher-Versteigerungen und Versteigerungen nach öffentlichem Recht gibt es weder Gewährleistung noch Widerruf. Bei Versteigerungen nach Privatrecht stehen Verbrauchern laut AGB die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu und ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Erhalt der Ware, mit den gesetzlichen Ausnahmen, etwa für eingezogene Waren. Bei Gerichtsvollzieher-Versteigerungen muss das Gebot außerdem mindestens die Hälfte des gewöhnlichen Verkaufswerts erreichen (§ 817a ZPO). Mehr im Ratgeber Justiz-Auktion: So funktioniert es.
Kosten
Beide verlangen kein Aufgeld; der Zuschlagspreis ist der Preis. Auf der Zoll-Auktion fällt in der Regel keine Umsatzsteuer an, und wenn doch, steht es im Los. Auf der Justiz-Auktion liegt die umsatzsteuerliche Verantwortung beim Verkäufer. Bei der Justiz-Auktion kommen gegebenenfalls Versandkosten hinzu, bei der Zoll-Auktion die Fahrt zum Abholort.
Und die VEBEG?
Die VEBEG verkauft Bundesbestände wie Bundeswehrfahrzeuge im Ausschreibungsverfahren, aber nur an Unternehmer. Den direkten Vergleich finden Sie unter Zoll-Auktion oder VEBEG, alle drei Plattformen im Ratgeber Zoll-Auktion, VEBEG oder Justiz-Auktion.
Beide auf einmal durchsuchen
GovAuctions führt die Lose von Zoll-Auktion und Justiz-Auktion in einer Suche zusammen, Elektronik etwa unter IT und Elektronik. Geboten wird immer auf der jeweiligen Plattform.
Häufige Fragen
Welche Plattform verschickt Ware?
Vor allem die Justiz-Auktion, dort ist Versand laut FAQ die Regel. Auf der Zoll-Auktion nur, wenn das Los ihn ausdrücklich anbietet.
Habe ich bei der Justiz-Auktion ein Widerrufsrecht?
Nur bei Versteigerungen nach Privatrecht und nur als Verbraucher: 14 Tage ab Erhalt der Ware, mit den gesetzlichen Ausnahmen. Bei Gerichtsvollzieher-Versteigerungen und Versteigerungen nach öffentlichem Recht besteht keins.
Können Privatpersonen auf beiden Plattformen bieten?
Ja. Beide stehen jeder unbeschränkt geschäftsfähigen Person nach Registrierung offen.
Wie lange habe ich zum Bezahlen Zeit?
Auf beiden Plattformen zehn Tage: auf der Zoll-Auktion grundsätzlich ab Zuschlag, auf der Justiz-Auktion ab Zugang der Zuschlagsmail.
Weitere Vergleiche
Alle Plattformen in einer Suche
GovAuctions führt die laufenden Lose der deutschen Behördenplattformen zusammen. Geboten wird immer auf der Originalplattform. Fachbegriffe wie Zuschlag oder Ausschreibung erklärt das Glossar.
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