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Zoll-Auktion oder VEBEG? Auktion gegen Ausschreibung im direkten Vergleich (2026)

Von Ben|

Zoll-Auktion und VEBEG nebeneinander: wer bieten darf, offene Auktion gegen verdecktes Gebot, Umsatzsteuer, Zahlungs- und Abholfristen und was jede Plattform verkauft. Mit Rechenbeispiel.

Zoll-Auktion und VEBEG sind die beiden großen Wege, auf denen der Staat in Deutschland ausgesonderte Sachen verkauft, und sie funktionieren grundverschieden. Auf der Zoll-Auktion bietet jeder offen gegen andere, meist ohne Umsatzsteuer. Die VEBEG schreibt aus: Sie geben bis zum Gebotstermin ein verdecktes Gebot ab, die Umsatzsteuer kommt immer hinzu, und seit dem 01.01.2022 dürfen nur Unternehmer mitbieten. Ein Aufgeld verlangt keine der beiden. Wir führen derzeit mindestens 1.900 laufende Lose der Zoll-Auktion und mindestens 410 der VEBEG.

GovAuctions ist mit keiner der beiden Stellen verbunden. Die Angaben stammen aus den Versteigerungsbedingungen der Zoll-Auktion und den AGB und FAQ der VEBEG; maßgeblich ist immer das einzelne Angebot.

Die Kurzantwort

  • Sie kaufen als Privatperson: Zoll-Auktion. Bei der VEBEG können Sie sich nicht registrieren.
  • Sie wollen sehen, wie hoch geboten wird: Zoll-Auktion. Bei der VEBEG sind die Gebote verdeckt, Mindestpreise werden nicht veröffentlicht.
  • Sie suchen Bundeswehr- und Bundesfuhrparkfahrzeuge, Lkw, Unimogs oder Werkstattausstattung: VEBEG.
  • Sie suchen Fahrräder, Elektronik, Uhren oder kommunale Technik: Zoll-Auktion.
  • Sie können nicht innerhalb von zehn Tagen abholen: eher VEBEG, dort haben Sie drei Wochen ab Rechnungsdatum.

Nebeneinander

Zoll-AuktionVEBEG
TrägerGeneralzolldirektion (Hauptzollamt Gießen)VEBEG GmbH, Verwertungsgesellschaft des Bundes
AnbieterBehörden von Bund, Ländern und KommunenBundeswehr, Bundespolizei, Zoll und weitere Auftraggeber
Laufende Lose bei unsmindestens 1.900mindestens 410
Wer darf bieten?jede unbeschränkt geschäftsfähige Person, auch Firmennur Unternehmer (§ 14 BGB) und juristische Personen des öffentlichen Rechts
Verfahrenoffene Auktion mit BietagentAusschreibung mit verdecktem Gebot bis zum Gebotstermin
Gebotsstand sichtbarjanein
Aufgeldneinnein
Umsatzsteuerin der Regel keine, sonst im Los angegebenimmer zuzüglich zum Gebot
Gewährleistungausgeschlossenausgeschlossen
Zahlunggrundsätzlich innerhalb von 10 Tageninnerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum
Abholunginnerhalb derselben 10 Tage, Versand nur wenn im Los angeboteninnerhalb von 3 Wochen ab Rechnungsdatum, ab Lagerort

Wer bieten darf

Das ist der Unterschied, der die Wahl oft schon entscheidet. Die Zoll-Auktion steht allen unbeschränkt geschäftsfähigen Personen und Firmen offen; Sie registrieren sich mit Ihren Daten und bestätigen die E-Mail. Die VEBEG verkauft seit dem 01.01.2022 ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB und an juristische Personen des öffentlichen Rechts. Für die Freischaltung zum Online-Gebot verlangt sie einen Nachweis der Unternehmereigenschaft, etwa einen Handelsregisterauszug oder Gewerbeschein. Ein früheres Privatkonto lässt sich nicht umstellen.

Offene Auktion oder Ausschreibung

Auf der Zoll-Auktion tragen Sie einen Maximalbetrag ein. Der Bietagent bietet in den Mindestschritten für Sie mit, bis Ihr Limit erreicht ist, und andere Bieter sehen Ihr Limit nicht. Sie sehen jederzeit das aktuelle Höchstgebot.

Bei der VEBEG gibt es kein Hin und Her. Sie geben bis zum Gebotstermin ein verdecktes Gebot ab und können es bis dahin ändern oder löschen. Den Zuschlag bekommt in der Regel das höchste Gebot. Die VEBEG veröffentlicht die Zuschlagspreise meist am Tag nach dem Gebotstermin; wer eine Weile mitliest, bekommt so ein Gefühl für die Preise. Die Folge für Sie: Bei der VEBEG bieten Sie einmal Ihren echten Höchstbetrag, bei der Zoll-Auktion können Sie das Limit nachziehen.

Was am Ende kostet

Keine der beiden Plattformen verlangt ein Aufgeld. Der Unterschied liegt in der Umsatzsteuer: Bei der VEBEG bieten Sie netto, die gesetzliche Umsatzsteuer kommt immer hinzu. Auf der Zoll-Auktion fällt in der Regel keine an; wenn doch, steht es im Los.

Ein Beispiel mit einem Zuschlag von 8.000 Euro:

Zoll-Auktion (ohne Umsatzsteuer)VEBEG (zuzüglich 19 %)
Zuschlag8.000 €8.000 €
Aufgeld0 €0 €
Umsatzsteuer0 €1.520 €
Zu zahlen8.000 €9.520 €

Für ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen ist die Umsatzsteuer der VEBEG ein durchlaufender Posten. Für alle anderen ist sie fast ein Fünftel Aufschlag, was beim Gebot einzurechnen ist. Transport, Zulassung und Aufbereitung kommen in beiden Fällen dazu; mehr im Ratgeber Aufgeld, Umsatzsteuer und Gewährleistung.

Was jede Plattform verkauft

Zoll-Auktion: gepfändete, sichergestellte und beschlagnahmte Sachen, ausgesonderte Dienstgegenstände und Fundsachen. In der Praxis viele Fahrräder und E-Bikes, Smartphones und Notebooks, Uhren und Schmuck, Werkzeug, dazu Dienstfahrzeuge, Kommunalfahrzeuge und Anhänger. Anbieter ist oft eine einzelne Stadt oder ein Landratsamt, entsprechend verstreut liegen die Abholorte.

VEBEG: Bestände des Bundes, darunter Pkw und Transporter aus Behördenfuhrparks, Lkw, Unimogs, Feuerwehr- und Sonderfahrzeuge, Werkstattmaschinen, Mess- und Prüfgeräte, Bekleidung und Ausrüstung. Wer ein ausgesondertes Bundeswehrfahrzeug sucht, landet hier; siehe Bundeswehrfahrzeuge kaufen.

Fristen und Abholung

Auf der Zoll-Auktion ist die Frist knapp: Zahlung und Abholung grundsätzlich innerhalb von zehn Tagen. Versand gibt es nur, wenn das Los ihn ausdrücklich anbietet. Bei der VEBEG zahlen Sie innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum und holen innerhalb von drei Wochen ab. Probefahrten und Funktionsprüfungen gibt es dort nicht, verkauft wird ab Lagerort, und verladen müssen Sie selbst. Mehr zur Logistik im Ratgeber Transport und Abholung nach dem Zuschlag.

Und die Justiz-Auktion?

Die dritte Behördenplattform, die Justiz-Auktion, ist kleiner, steht Privatleuten offen und verschickt viele Artikel per Post. Den Vergleich aller drei finden Sie im Ratgeber Zoll-Auktion, VEBEG oder Justiz-Auktion, den direkten Vergleich mit der Zoll-Auktion unter Zoll-Auktion oder Justiz-Auktion.

Beide auf einmal durchsuchen

GovAuctions führt die laufenden Lose von Zoll-Auktion und VEBEG in einer Suche zusammen, Fahrzeuge etwa unter Fahrzeuge. Geboten wird immer auf der jeweiligen Plattform. Welche Quellen wir abdecken, steht auf der Seite Quellen.

Häufige Fragen

Kann ich als Privatperson bei der VEBEG kaufen?

Nein. Seit dem 01.01.2022 verkauft die VEBEG nur an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB und an juristische Personen des öffentlichen Rechts. Privatpersonen kaufen Behördenware auf der Zoll-Auktion oder der Justiz-Auktion.

Was ist der Unterschied zwischen Zoll-Auktion und VEBEG?

Die Zoll-Auktion ist eine offene Auktion mit sichtbarem Höchstgebot für jedermann, meist ohne Umsatzsteuer. Die VEBEG schreibt aus: verdeckte Gebote bis zum Gebotstermin, nur für Unternehmer, immer zuzüglich Umsatzsteuer.

Verlangen Zoll-Auktion oder VEBEG ein Aufgeld?

Nein, keine der beiden. Bei der VEBEG kommt aber immer die Umsatzsteuer zum Gebot hinzu, auf der Zoll-Auktion in der Regel nicht.

Wo bekomme ich ein Bundeswehrfahrzeug?

Bei der VEBEG, die ausgesonderte Bundeswehrfahrzeuge im Ausschreibungsverfahren verkauft. Bieten können nur Unternehmer.

Wie lange habe ich zum Abholen Zeit?

Auf der Zoll-Auktion grundsätzlich zehn Tage für Zahlung und Abholung zusammen, bei der VEBEG drei Wochen ab Rechnungsdatum. Maßgeblich sind die Angaben im jeweiligen Los.

Alle Plattformen in einer Suche

GovAuctions führt die laufenden Lose der deutschen Behördenplattformen zusammen. Geboten wird immer auf der Originalplattform. Fachbegriffe wie Zuschlag oder Ausschreibung erklärt das Glossar.

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